AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

MATKO-MOTO Motorradhandel & Coaching

Motorradhandel

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 .   Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: KÄUFER).

1.2 .   Die AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Zweirädern oder Teilen mit demselben KÄUFER, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen

1.3 .   Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KÄUFERS werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

1.4 .   Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem KÄUFER (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 .   Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom KÄUFER uns gegenüber abzugeben sind (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 2 . Lieferfrist und Lieferverzug

2.1 .   Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Eine verbindliche Lieferfrist wird ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, sind alle Lieferfristen unverbindlich.

2.2 .   Sofern wir verbindliche oder unverbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Nichtlieferung durch Hersteller), werden wir den KÄUFER hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar oder beträgt die nicht von uns zu vertretende Verzögerung einer verbindlichen oder unverbindlichen Lieferfrist 4 Wochen oder mehr, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des KÄUFERS wird rückerstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Hersteller/Importeur.

2.3 .   Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den KÄUFER erforderlich.

2.4 .   Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den KÄUFER zumutbar sind. Sofern zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Ware Zeichen oder Nummern gebraucht werden, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

 3 . Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

3.1 .   Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des KÄUFERS wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

3.2 .   Der KÄUFER ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Liefertermine vereinbart. Wird ein verbindlicher oder unverbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der KÄUFER am darauf folgenden Tag in Verzug.

3.3 .   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KÄUFER über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KÄUFER im Verzug der Annahme ist.

3.4 .   Kommt der KÄUFER in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KÄUFER zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn wir weisen einen höheren Schaden, oder der KÄUFER einen niedrigeren Schaden nach. Ist der KÄUFER mit der Annahme mehr als 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Abholung in Verzug, so bleibt uns neben Schadensersatzansprüchen auch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

 4 . Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 .   Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 .   Beim Versendungskauf (Ziffer 3.1) trägt der KÄUFER die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom KÄUFER gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung)welche individuell vereinbart wird. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der KÄUFER. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des KÄUFERS.

4.3 .   Preiserhöhungen sind möglich, wenn zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung mehr als 4 Monate liegen und der Hersteller den Listenpreis ändert.

4.4 .   Der KÄUFER hat die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Liefertermin bzw. Bereitstellungsanzeige abzuholen. Der Kaufpreis ist spätestens fällig mit Lieferung der Ware. Wir sind berechtigt bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 10% der Kaufpreissumme je nach Art der Ware zu verlangen.

4.5 .   Dem KÄUFER stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

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 5 . Eigentumsvorbehalt

5.1 .   Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Ist der KÄUFER Kaufmann nach dem Gesetz bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf uns zustehenden Forderungen.

5.2 .   Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KÄUFER hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

5.3 .   Bei vertragswidrigem Verhalten des KÄUFERS, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KÄUFER den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem KÄUFER zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Steht uns über das Rücktrittsrecht hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, und wird die Ware zurückgegeben, wird der gewöhnliche Verkaufswert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.

5.4 .   Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht an der Zulassungsbescheinigung (Teil II) (Fahrzeugbrief) zu.

6 . Mängelansprüche des KÄUFERS

6.1 .   Der KÄUFER hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der KÄUFER die ordnungsgemäße Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.2 .   Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KÄUFER als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der KÄUFER nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der KÄUFER die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.

6.3 .   Wird die Ware wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der KÄUFER an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung der Ware anerkannten, dienstbereiten Betrieb zu wenden.

6.4 .   Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KÄUFER den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KÄUFER ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.5 .   Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des KÄUFERS als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom KÄUFER ersetzt verlangen.

6.6 .   Ansprüche des KÄUFERS auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 7 . Herstellergarantie

Für Garantieleistungen des Herstellers, die wir verkauft haben, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers.

 8 . Sonstige Haftung

8.1 .   Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

8.1.1 .           für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

8.1.2 .           für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.2 .   Die sich aus Ziffer 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des KÄUFERS nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 .   Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der KÄUFER nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 9 . Verjährung

Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt 2 Jahre ab Ablieferung. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr für gebrauchte Waren sowie wenn der KÄUFER als Kaufmann nach dem Gesetz handelt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des KÄUFERS gemäß Ziffer 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 10 .Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 . Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen MATKO-MOTO und dem KÄUFER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

10.2 . Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von MATKO-MOTO. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Coaching

Die Angebote und Leistungen der MATKO-MOTO Motorradhandel & Coaching (nachfolgend MATKO-MOTO genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (insbesondere, aber nicht ausschließlich Teilnehmern von Veranstaltungen/ Trainings im Rahmen von Fahrertrainings) über die von MATKO-MOTO angebotenen Leistungen schließen.

Gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MATKO-MOTO sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden zu treffen, durch die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geändert oder ergänzt werden.

Leistungserbringer von Veranstaltungen/Trainings ist:

MATKO-MOTO Motorradhandel & Coaching Mathias Kosick

Thierhaupter Straße 6

D- 86692 Münster

Tel: +49 15143232094

Email: info@matko-moto.de

Rechtsform: Einzelfirma

Handelsregister: Amtsgericht Augsburg

Steuernummer: 11/239/40417

Ust-IdNr.: DE283336892

  1. Die Veranstaltungen von MATKO-MOTO sind keine Rennveranstaltungen und dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. Ziele der Veranstaltung sind die Steigerung des Fahrkönnens, Verbesserung der Fahrtechnik und der realistischen Selbsteinschätzung, sowie die Erhöhung der Fahrsicherheit.
  2. Die Anmeldung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 145 bis 147 BGB) verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt nach Anmeldung durch den Anmelder/ Teilnehmer mit Zugang der Teilnahmebestätigung durch MATKO-MOTO beim Anmelder zustande. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann entweder über einen Partner von MATKO-MOTO oder direkt bei MATKO-MOTO in telefonischer oder schriftlicher Form (Schreiben) oder in Textform (e-mail) erfolgen. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Der Anmelder kann verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein namentlich zu benennender Dritter an dem Training teilnimmt, es sei denn, der vom Anmelder benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 7 dieser Bedingungen aufgeführten Teilnahmebedingungen.
  3. Die Preise sind den aktuellen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Der Teilnahmepreis ist vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Es gelten die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung. Der Anspruch beschränkt sich auf die in der Veranstaltungsbeschreibung von MATKO-MOTO aufgeführten Leistungen. Soweit Kombi-Leistungen einer Veranstaltung für den Kunden erkennbar von einem Dritten Anbieter erbracht werden, wird die betreffende Leistung für den Kunden von dem Dritten erbracht und die betreffende Vergütung durch den Kunden ist dem Dritten gegenüber geschuldet.
  4. Für Gutscheine die von MATKO-MOTO ausgestellt wurden, gelten folgende Regeln:

Der Gutschein ist 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Der Kunde hat kein Recht auf Barauszahlung. Für den Gutschein gilt der Geldwert des Ausstellungstages. Der Gutschein kann nur für Leistungen eingelöst werden welche den Geldwert des Gutscheins nicht übersteigen. Oder er entrichtet den Differenzbetrag.

  1. Soweit MATKO-MOTO auf schriftliche Anfrage des Anmelders eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin einer Veranstaltung vornimmt, ist bei Umbuchungen bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn keine Umbuchungsgebühr zu entrichten. Bei Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt gelten folgende Stornobedingungen.

Bei Rücktritt vom Vertrag werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet:

  • bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn: keine Stornogebühr
  • bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn: 50% des Teilnahmepreises
    • bei kurzfristigerer Stornierung, Umbuchung oder unangekündigtem Nichterscheinen:   100% des Teilnahmepreises.

Dem Anmelder bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MATKO-MOTO kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger ist als die berechnete Stornogebühr. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (bei Postversand gilt der Poststempel) bzw. Textform (bei Versand per E-Mail das Eingangsdatum). Der bereits entrichtete Teilnahmepreis wird an den Anmelder gemäß oben beschriebener Staffelung der Stornogebühren zurückerstattet. MATKO-MOTO ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Bei Nichterscheinen aufgrund nachweislicher Krankheit (z.B. ärztliches Attest) werden 25% des Teilnahmepreises bei erneuter Buchung eines Trainings, das innerhalb der laufenden Trainingssaison stattfindet, angerechnet. Bei Nichterscheinen aus anderen Gründen (z.B. technischer Defekt, persönliche Gründe) besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises oder auf einen Ersatztermin.

  1. MATKO-MOTO behält sich das Recht vor, das Fahrertraining aus wichtigen Gründen abzubrechen, zu verschieben oder abzusagen oder den Ablauf zu verändern. Wichtige Gründe sind insbesondere aber nicht ausschließlich widrige Wetterverhältnisse, bei denen ein Fahrertraining (vor allem mit Motorrädern) nicht sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann, Nichtverfügbarkeit des Trainingsgeländes ohne Verschulden von MATKO-MOTO (Beschädigung/ Zerstörung durch Dritte/ Erdbeben etc., behördliche Schließung), behördliche Anordnung, Epidemie/ Pandemie, höhere Gewalt.

Der Anmelder erhält bei Verschiebung oder Absage den Teilnahmepreis auf Wunsch voll erstattet. Erfolgt kein schriftlicher Wunsch nach Erstattung, verbleibt die Teilnahmegebühr bei MATKO-MOTO und wird bei erneuter Buchung voll angerechnet.

Umbuchungen sind in diesem Fall kostenfrei. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Bei Abbruch wird der Teilnahmepreis auf Wunsch anteilig zurückerstattet. Beim Umbuchen auf eine andere Veranstaltung wird der verbleibende Teil angerechnet.

Wird die Veranstaltung auf Grund Verschuldens des Teilnehmers von MATKO-MOTO oder einem berechtigten Dritten abgebrochen, ist eine Erstattung des Teilnahmepreises ausgeschlossen.

  1. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die zur Zeit des Fahrertrainings im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die genutzten Fahrzeuge sind, sowie für die kein behördlich angeordnetes Fahrverbot besteht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis vor Antritt des Fahrertrainings vorzulegen. Ohne Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Fahrertraining. Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen die nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen, körperlich nicht eingeschränkt sind sowie bei körperlicher Anstrengung nicht gefährdet sind und auch sonst nicht erkrankt sind und demnach andere Teilnehmer auch nicht anstecken können.

Der Teilnehmer hat sich im Rahmen des Fahrertrainings äußerst diszipliniert zu verhalten. Während der Dauer des gesamten Trainings sind die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MATKO-MOTO dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle Teilnehmer, auch bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot. Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern MATKO-MOTO sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen während der Veranstaltung feststellen, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zur Teilnahme geeignet ist, ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten Regeln vorliegt, der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer und/oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten behindert wird. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr oder Teile davon ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  1. Die Leistung von MATKO-MOTO umfasst die Durchführung des Fahrertrainings in Theorie und Praxis, mit von den Teilnehmern gestellten Fahrzeugen, sowie kursabhängig die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer (nur sofern extra in der Trainingsbeschreibung ausgewiesen). Der Teilnehmer trägt für sein Fahrzeug die alleinige Verantwortung, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z. B. StVO, StVZO) entspricht. MATKO-MOTO behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und das Fahrzeug bei Nichterfüllung der Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder auf die Erstattung des Teilnahmepreises besteht nicht.

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug am Training teil, so stellt er MATKO-MOTO oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, auch solcher die eine berechtigte dritte Person (Eigentümer, Halter, andere Teilnehmer etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von MATKO-MOTO oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Sollte das vom Teilnehmer genutzte Fahrzeug während einer Veranstaltung einen Schaden erleiden, wodurch eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich wird (siehe oben), so entstehen dem Teilnehmer gegenüber MATKO-MOTO daraus keinerlei weitere Ansprüche, gleich ob er den Schaden verschuldet hat oder dieser ohne sein Verschulden eintrat.

  1. Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Dem Teilnehmer sind die Gefahren, die im Umgang mit einem motorisierten Fahrzeug bestehen, bewusst.

Teilnehmer von Fahrertrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, mit adäquater Schutzbekleidung (nach der StVZO zugelassener Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Schuhe/ Stiefel) zu tragen.

Es gilt der eigene persönliche Versicherungsschutz des Teilnehmers für sich, für sein Fahrzeug und hinsichtlich Haftpflicht. Für die Veranstaltung oder den Weg zur Veranstaltung wird kein gesonderter Versicherungsschutz seitens MATKO-MOTO zur Verfügung gestellt.

Der Teilnehmer haftet selbst für Schäden, die er sich selbst, anderen Personen, Gegenständen oder der Natur zufügt. Der Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch wenn er Trainingsvorschlägen von MATKO-MOTO oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen folgt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) muss in jeder Situation eingehalten werden. Weder MATKO-MOTO noch deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen können für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftbar gemacht werden. Für einen Schaden des Teilnehmers haften UC oder deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch diese Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch MATKO-MOTO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MATKO-MOTO beruhen, haftet MATKO-MOTO unbegrenzt.

  1. Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie der StVO und StVZO, sowie weiteren Gesetzen ist der Teilnehmer allein verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers.
  2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz von MATKO-MOTO. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass angegebene personenbezogene Daten durch Matko-Moto zum Zwecke der Bearbeitung der Anmeldung verwertet und genutzt werden dürfen. Zu dieser Regelung besteht ein schriftliches Widerrufsrecht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass Matko-Moto Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet, speichert und unentgeltlich über dieses Material verfügt, insbesondere es zu Werbezwecken verwendet.

  1. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie mit einer zur Geschäftsführung befugten Person von Matko-Moto getroffen werden. Solche mündlichen Vereinbarungen sind unverzüglich schriftlich zu dokumentieren. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGBs hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.

Stand: April 2025